Das Gesundheitsamt in Regensburg nimmt laut Mitteilung des DEHOGA Bayern eine Priorisierung der Impfreihenfolge für die Gastronomie vor. Mit Vorlage einer Bescheinigung durch den Arbeitgeber als Nachweis würden Impftermine für die in der Gastronomie Tätigen vergeben, so die Mitteilung des Verbands.
Damit folgt Regensburg der DEHOGA-Forderung, Erwerbstätigen im Gastgewerbe eine höhere Priorisierung hinsichtlich der Impfreihenfolge einzuräumen (Tageskarte berichtete).
Der DEHOGA weist jedoch erneut ausdrücklich darauf hin, dass sie mit ihrem Vorstoß keine Impfpflicht im Gastgewerbe fordern. Dennoch sollten diejenigen, die eine Impfung wünschen, in einer Branche mit hoher Kontaktfrequenz auch bevorzugt berücksichtigt werden.