Weil ein Gast ein verschimmeltes Bier in einem Restaurant in Jever getrunken hatte, wollte er mit mindestens 2.000 Euro Schmerzensgeld entschädigt werden. Das Landgericht Oldenburg sah das jedoch ein wenig anders – die entstandene Übelkeit sei eine „Bagatellbeeinträchtigung“, die durch die Entschuldigung der Restaurantleiterin und eine angebotene Brauereibesichtigung bereits abgegolten sei.