Der ehemalige Wiesnwirt Sepp Krätz betreibt in München mit seiner Familie das Restaurant „Andechser am Dom“. Im Zuge der Corona-Pandemie musste auch er seinen Laden schließen und verlangte daraufhin einen Ausgleich von der Helvetia Versicherung. Wie unter anderem die Bild berichtete, verfügt die Familie schon seit Jahren über eine Betriebsschließungs-Police. Der Versicherer sträubte sich jedoch, da Corona nicht explizit im Vertrag als versicherte Krankheit aufgeführt wurde - schließlich gab es die Krankheit bei Abschluss noch gar nicht. Das wollte der Wirt nicht auf sich sitzen lassen, zog vor Gericht und will 180.000 Euro einklagen.
Den Berichten zufolge scheint Krätz damit zumindest teilweise Erfolg zu haben. Das Landgericht München erklärte laut Bild: „Die AGBs waren nicht vollständig, wir tendieren in Richtung des Klägers". Die Vorsitzende Richterin schlug einen Vergleich der Parteien vor. Demnach soll die Versicherung zwei Drittel der eingeklagten Summe zahlen. Auch Krätz soll offenbar bereits ein, auf den Vergleich einzugehen.
Der Fall ist nicht der erste, bei dem Gastronomen und Hoteliers wegen der Ausfälle durch die angeordneten Schließungen vor Gericht ziehen. So hatte die 12. Zivilkammer des Landgerichts München etwa die Versicherungsbedingungen der Allianz als «intransparent» kritisiert, weil Covid-19 in den strittigen Verträgen zwar nicht genannt, aber auch nicht ausgeschlossen war - anders als bei Prionenkrankheiten wie der Rinderseuche BSE, bei denen der größte europäische Versicherer explizit festgelegt hatte, dass die Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt.
Die Allianz hatte allerdings anschließend drohende Niederlagen verhindert, indem sie vor der Urteilsverkündung mit klagenden Wirten einen Vergleich schloss. Auch vor dem Landgericht Düsseldorf hatte sich ein klagender Wirt gegen seine Versicherung durchgesetzt. Soweit bekannt, haben in der Mehrheit der bislang entschiedenen Fälle jedoch die Versicherer gewonnen. Rechtsklarheit wird nach Einschätzung von Anwälten möglicherweise erst in einigen Jahren bestehen, wenn der Bundesgerichtshof sich als höchste Instanz mit dem Thema beschäftigen muss.