Der Gast eines Düsseldorfer Restaurants soll 2.400 Euro bekommen, weil ihm nach einem Ricottagericht ein Plastikteil aus der Speiseröhre operiert werden musste. Das schlug gestern zumindest der Amtsrichter als Vergleich vor, da der Restaurantbetreiber den Vorfall bislang bestreitet. Das Gericht glaubte jedoch dem Gast. Dieser habe nicht den Eindruck gemacht, aus der Sache Geld schinden zu wollen.