Wiens Gast- und Kaffeehäuser müssen noch immer ihre Pforten geschlossen halten – sie dürfen erst am kommenden Montag wieder öffnen. Sie verpassen damit den ersten Einkaufssonntag am 19. Dezember. Wirtschaftskammer Wien und Stadt Wien haben daher die Aktion Weihnachtszuckerl gestartet: Wer am Wochenende in Wien shoppen geht, kann Gastro-Gutscheine im Wert von bis zu 100 Euro zurückbekommen.
„In Zeiten wie diesen ist jede Unterstützung für uns Gastronomen wichtig. Und diese Aktion ist sehr zielgenau. Dank ihr können auch wir Gastronomiebetriebe – trotz der noch immer andauernden Schließung – an der hohen Kundenfrequenz des bevorstehenden Shoppingwochenendes teilhaben. Das ist ein wenig Ersatz dafür, dass wir selbst noch nicht aufsperren können“, zeigt sich Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, erfreut.
„Wir wissen vom letzten Mal, dass die Gastrogutscheine gut angenommen werden und auch zusätzliche Umsätze über den Gutscheinwert hinaus auslösen. Die Wiener Kaffeehäuser stehen jedenfalls bereit, die Gewinner mit ihren Spezialitäten zu verköstigen. So wie alle unsere Gäste, die wir ab Montag wieder bei uns begrüßen dürfen", sagt Kaffeehäuser-Obmann Wolfgang Binder.
So funktioniert die Aktion Weihnachtszuckerl im Detail
Für die Aktion Wiener Weihnachtszuckerl stellen die Wiener Wirtschaftskammer und die Stadt Wien je zwei Millionen Euro zur Verfügung. Ab Montag, 20.12., kann jede Person ab 16 Jahren eine Rechnung hochladen. Ein Wohnsitz in Wien ist dafür nicht erforderlich – nur eingekauft muss man in Wien haben, und zwar in einem Wiener Geschäft des stationären Handels am 18. oder 19.12.. Einkäufe bei Unternehmen, die im letzten Lockdown offenhalten durften (Supermärkte, Apotheken, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Tabak-Trafiken und ähnliches), können nicht eingereicht werden. Weitere Infos dazu im Internet unter wiener-weihnachtszuckerl.at.
Rückvergütet werden dann mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme, aber maximal 100 Euro in Form von Gastrogutscheinen (Stückelung zu 25 Euro). Da für die Aktion ein Gesamtbudget von vier Millionen Euro zur Verfügung steht, wird die Rückvergütung unter allen Einreichungen Anfang Jänner unter notarieller Aufsicht verlost. Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Die Gastrogutscheine können bei den teilnehmenden Wirts- und Kaffeehäusern eingelöst werden.