Die Veranstalter eines geplanten «Oktoberfests» in Dubai dürfen nicht mehr mit Anspielungen auf das Münchner Original für ihr Event werben. Mit Formulierungen wie «Oktoberfest goes Dubai» hätten sie den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in diesem Jahr in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I am Freitag. Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt.
Die Richter gaben damit dem Antrag der Stadt München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter, den Schausteller Charles Blume und den früheren Münchner Gastronom Dirk Ippen, statt.