Das Anbieten der Privatwohnung bei Airbnb kann zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen. Die Untervermietung gegen den Willen des Vermieters sei vertragswidrig, so die Entscheidung des Landgerichts Berlin. Das Gericht bestätigte damit einen Vermieter, der seinen Mieter zuvor bereits abgemahnt hatte. Es sei zudem irrelevant, ob Touristen auch tatsächlich in der Wohnung übernachten. Das Landgericht berief sich in seinem Urteil auf den Bundesgerichtshof.