Prostituierte in Down Under haben nun doch kein Anrecht darauf, ihre Dienstleistungen in Hotelzimmern anzubieten. Nachdem ein Hotelbetreiber dies untersagt hatte, wurde er von einer der Damen wegen Diskriminierung verklagt und verlor. Doch ein Berufungsgericht kassierte die Entscheidung wieder ein. Er dürfe schließlich auch keinem Buchalter erlauben, in seinen Zimmern ein Geschäft aufzuziehen, so der Hotelier. Dasselbe müsse für andere Berufsgruppen gelten. Die Richter sahen es genauso.