Hotels dürfen in Baden-Württemberg keine Zimmer mehr als „Home-Offices“ vermieten. Mit dieser Auslegung der Corona-Verordnung weiche das Sozialministerium von der bisher vom Wirtschaftsministerium verfolgten Linie ab, teilt der DEHOGA mit und kritisiert die Kehrtwende.
Angesichts der wortreichen Appelle der Bundes- und Landesregierung an die Arbeitgeber, mehr Home-Office zu ermöglichen, sorge die Mitteilung, des grün geführten Sozialministeriums für Verwunderung. „Die Einrichtung eines Home-Office-Büros in einem Hotel ist nicht von den erlaubten Nutzungsarten in §1d Absatz 1 der Corona-Verordnung erfasst und daher unzulässig“, schreibt der zuständige Ministerialbeamte am 27. Januar an den DEHOGA Baden-Württemberg. Die Corona-Verordnung erlaube nur notwendige geschäftliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Dieser Anwendungsbereich sei „eng auszulegen“.
Im Frühjahr 2020 habe das noch ganz anders geklungen. Zu dieser Zeit sei noch das CDU-geführte Wirtschaftsministerium für die Auslegung der Corona-Verordnung in dieser Frage zuständig gewesen, schreibt der Verband, der die Auslegung des Wirtschaftsministeriums vom April 2020 nach wie vor für inhaltlich zutreffend hält und nun die Kehrtwende zum Verbot, die das Sozialministerium jetzt mit seiner "engen Auslegung" vollziehe, bedauert.
Auch wenn die Zahl der als „Home-Office“ vermieteten Hotelzimmer im Land nach Einschätzung des DEHOGA überschaubar ist, ist ein Verbot einer solchen Vermietung aus Sicht unseres Verbandes weder sinnvoll noch unter den Gesichtspunkten des Infektionsschutzes notwendig. Vielmehr könnte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Hause keine Möglichkeit haben zu arbeiten und deshalb auf jeden Fall ins Büro müssen, im Hinblick auf die Verteilung der Hotels in der Fläche, die ÖPNV-Nutzung und die damit verbundene Infektionsgefahr massiv reduziert werden.