Baden-Württemberg veröffentlicht Corona-Verordnung für Hotels

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Zu den Pfingstferien in Baden-Württemberg haben Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte nach der unfreiwilligen Corona-Pause grünes Licht bekommen: Ab dem 29. Mai dürfen sie vollständig wieder öffnen. Eine entsprechende Verordnung für sogenannte Beherbergungsbetriebe, zu denen neben Hotels auch auch Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zählen, hat der Ministerrat beschlossen und veröffentlicht, wie das Wirtschaftsministerium mitgeteilt hat. Eine Begrenzung bei der Auslastung gibt es nicht. 

«Mit der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Wiederaufleben des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg», sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) appellierte an die Gäste, die Hygiene- und Abstandsregelungen konsequent einzuhalten.

[Aktuell: Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Bundesländern derzeit bekannt sind. Weiterlesen auf  Tageskarte]

Bereits seit dem 18. Mai durften im Südwesten Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen öffnen - allerdings mussten Sanitärbereiche und andere Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben. Die nun beschlossene Verordnung gilt laut Regierung für alle Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen. Darin ist etwa ein Mindestabstand unter den Gästen vorgeschrieben.

Zudem sollen alle Personen ab sechs Jahren an der Rezeption, aber auch in Fluren, Treppenhäusern und auf «sonstigen Verkehrsflächen» eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem heißt es unter anderem: «Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken.»

Die Zimmer können gemäß der neuen Verordnung mit bis zu fünf Menschen aus unterschiedlichen Haushalten oder mit beliebig vielen Personen aus demselben Haushalt belegt werden. Auch zur Reinigung der Zimmer oder des Geschirrs gibt es Vorgaben.

Die Übernachtungs- und Gästezahlen in Baden-Württemberg waren im März nach Angaben des Statistischen Landesamtes so stark eingebrochen wie nie zuvor. Laut Statistik lag der Rückgang bei mehr als 60 Prozent.

Wolf fordert nach den Hotels auch Öffnungsperspektive für Bäder

Nach der angekündigten Öffnung für Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte fordert Baden-Württembergs Tourismusminister Guido Wolf auch eine Perspektive für die noch geschlossenen Bäder und Wellnessbereiche. «Aus meiner Sicht sind hier zeitnahe Wiedereröffnungen mit Abstands- und Hygieneregeln vertretbar und auch geboten», sagte der CDU-Minister der Deutschen-Presse Agentur. Zunächst könnten Hotelbäder und Freibäder sowie Außenbereiche geöffnet werden, in einem zweiten Schritt im Laufe des kommenden Monats die übrigen Hallenbäder, sagte Wolf am Sonntag.

Während zahlreiche Freibäder im Schatten der Corona-Pandemie bereits in die Sommersaison gestartet sind, wartet Baden-Württemberg noch ab. In Sachsen dürfen die Bäder dagegen schon seit dem 15. Mai wieder öffnen, in Nordrhein-Westfalen seit dem vergangenen Mittwoch. Andere Bundesländer ziehen in den kommenden Wochen nach, darunter auch Bayern. Dort dürfen Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni wieder Besucher empfangen.

Wolf sorgt sich vor allem um mögliche Chancen für den Tourismus. Gesundheitsschutz werde im Sommer ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Urlaubsorts sein, sagte er. «Das ist für den Tourismus in Baden-Württemberg nach drei furchtbaren Monaten eine echte Chance.»

Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) äußerte sich zufrieden, forderte aber ebenfalls eine Perspektive für die Bäder: «Das ist jetzt ein erster Schritt, den wir ersehnt haben», sagte der Hotelier und Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. «Ich höre von vielen, dass die Gäste nur darauf warten, endlich buchen zu können.» Die Auflagen ließen sich sicher umsetzen, zeigte sich Engelhardt überzeugt. (dpa)


 

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