Beherbergungsverbot in Deutschland: Welche Reiseregeln in den Bundesländern gelten

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Bund und Länder fanden bislang keine Einigung bei den Beherbergungsverboten und vertagten das Thema bis zum 8. November. Bis dahin sollten die vielfach bestehenden Verbote in Kraft bleiben, die aber inzwischen von Gerichten zerpflückt oder von Landesregierungen gekippt wurden. Ein Überblick. Die Beherbergungsverbote gelten für touristische Reisen.

Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.
Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte.

Bayern schafft Beherbergungsverbot ab

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots läuft in Bayern an diesem Freitag aus. Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, «wir belassen es dabei», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit endet das Beherbergungsverbot mit Ablauf des Tages. Zur Begründung sagte Herrmann, dass man darauf setze, dass die Länder die Beschlüsse der Bund-Länder-Vereinbarung aus dieser Woche umsetzten.


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Kein Beherbergungsverbot in Berlin

Für die Einreise gibt es bisher keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hält ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten auch in der Hauptstadt für denkbar – doch nicht schon jetzt. „Es ist sehr schwer nachzuvollziehen und zu kontrollieren, das muss man auch sagen. Es gibt ja auch Menschen, die privat irgendwo unterkommen. Wie geht man mit der Situation um?“, sagte Müller.
„Insofern sagen wir, nachdem wir gerade neue Maßnahmen beschlossen haben für Berlin, die teilweise über Maßnahmen auf der Bundesebene hinausgehen, wir wollen das jetzt beobachten und dann gegebenenfalls darauf reagieren, auch mit so einem Beherbergungsverbot. Aber noch haben wir uns darauf nicht verständigt.“

Gericht stoppt Beherbergungsverbot in Brandenburg

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus Corona-Hotspots zunächst gestoppt. Das Gericht habe zwei Eilanträgen stattgegeben, teilte es am Freitagabend mit. Damit ist das Übernachtungsverbot in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen für Besucher aus Regionen in Deutschland mit über 50 neuen Infektionen je 100 000 Einwohnern in einer Woche vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Hotel und eine Vermieterin von Ferienwohnungen hatten sich mit Eilanträgen gegen die Verordnung gewandt. Eine der Antragstellerinnen reichte auch eine Klage ein.

Kein Beherbergungsverbot in Bremen

In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte kritisierte die Regelung als „Ausdruck von Kleinstaaterei“. In eine Großstadt wie Bremen pendeln jeden Tag 100 000 Menschen zur Arbeit ein - und mehrere zehntausend aus, führte er an. „Das ist die wirkliche Herausforderung, in den dicht besiedelten Ballungsräumen das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Stattdessen werden wertvolle Testkapazitäten verbraucht, um Urlauber vor den Ferien freizutesten.“

Hamburger Senat hält zunächst bis zum 8. November am Beherbergungsverbot fest

Wegen der steigenden Zahl an Neuinfektionen verschärft Hamburg die Corona-Regeln deutlich. So müssen von Samstag an alle Gaststätten der Hansestadt bis auf weiteres um 23.00 Uhr schließen und dürfen erst wieder um 5.00 Uhr am Folgetag öffnen, wie der Senat am Freitag mitteilte. Bürgermeister Tschentscher sieht das Beherbergungsverbot ebenfalls kritisch, will es aber gemäß der Vereinbarung mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den anderen Bundesländern bis November bestehen lassen. «Hamburg ist vertragstreu», sagte Tschentscher. Danach werde aber über Alternativen diskutiert werden müssen. Zuvor war ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen mit einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot beim Verwaltungsgericht Hamburg gescheitert. Das Interesse an der öffentlichen Gesundheit und des Infektionsschutzes und damit letztlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen überwiege das für sich genommen durchaus gewichtige Interesse des Kölner Paares an seinem geplanten Urlaub, entschieden die Richter.

Hessen schafft Beherbergungsverbot ab

Hessen schafft das Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots ab. Es habe sich nicht als zielführend erwiesen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden zur Begründung. In Hessen galt seit Sommer ein Beherbergungsverbot. Diese Regel im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus gab es nicht bundesweit. Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten Regionen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner aufgetreten sind.

Gericht kippt Beherbergungsbeschränkungen für Mecklenburg-Vorpommern

Für Touristen aus inländischen Corona-Risikogebieten, die in Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungen gebucht haben, gelten keine Beschränkungen mehr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald gab am Dienstag den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die geforderten Corona-Negativtests geklagt hatten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Beherbergungsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Vorschriften zu Einreise und Aufenthalt von Beherbergungsgästen seien daher teilweise außer Vollzug gesetzt worden, der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar.

Damit dürfen künftig auch Urlaubsgäste aus Risikogebieten ohne vorherigen Corona-Test anreisen und müssen auch nicht in Quarantäne. Zuvor war dies per Ausnahme nur Schülern, Studenten, Berufspendlern, Abgeordneten oder nahen Verwandten erlaubt.

Mit der Entscheidung des Gerichtes sind auch die von der Landesregierung geplanten neuen Einreisebestimmungen für Mecklenburg-Vorpommern Makulatur, noch ehe sie rechtskräftig beschlossen werden konnten. Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft hatten sich Landesregierung und Tourismusbranche des Landes am Samstag darauf verständigt, dass für Touristen aus deutschen Risikogebieten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreichen sollte, um im Nordosten Urlaub zu machen.

Gericht setzt Niedersachsens Beherbergungsverbot aus

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich «mit sofortiger Wirkung» nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Die Landesregierung hatte das Verbot erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. 

NRW setzt Beherbergungsverbot nicht um

Nordrhein-Westfalen wird das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten auch weiterhin nicht umsetzen. Das kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf an. Solche Verbote machten nach seinem Wissen «keinen Sinn, weil sie nicht dazu beitragen, die Ansteckungsketten zu verlangsamen».
Laumann betonte: «Wir müssen aufpassen, dass wir für das, was wir machen, die Akzeptanz behalten.» Viele Corona-Maßnahmen seien in den vergangene Monaten zwar akzeptiert worden. «Aber diese Maßnahme hat sehr viel Akzeptanz kaputtgemacht», sagte er mit Blick auf das Beherbergungsverbot.

Wie bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch eine Einigung in der Frage gefunden werden solle, wisse er auch nicht, sagte Laumann. Es gebe aber inzwischen auch aus der Medizin Wortmeldungen zum Thema Beherbergungsverbote, die die Position Nordrhein-Westfalens bestärkten.

Rheinland-Pfalz setzt Beherbergungsverbot vorerst nicht um

Das geplante Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Krisengebieten wird in Rheinland-Pfalz vorerst nicht umgesetzt. «Die Rückmeldungen aus den Kommunen waren verheerend», sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) 
Auch bundesweit sei die Diskussion über den Sinn dieses Verbots «extrem virulent». «Deshalb setzen wir es jetzt nicht direkt in Kraft.» 

Saarland streicht das Beherbergungsverbot

Auch das Saarland streicht das Beherbergungsverbot. Von diesem Freitag an entfällt damit für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mitteilte. Die Landesregierung appelliere allerdings trotzdem an die Bürger, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.
«Das Beherbergungsverbot ist überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen», begründete Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die Entscheidung

Sachsen hebt Beherbergungsverbot auf

Sachsen hebt das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigte die Regierung am letzten Donnerstag nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. Die Regelung soll ab Samstag gelten. «Wir werden also in den Herbstferien kein solches Verbot mehr haben», sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Zugleich appellierte sie, sich an die Regeln zu halten.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte schon am Mittwoch vor dem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs in Berlin gesagt, dass er das Verbot nicht für angemessen hält. In Sachsen galt es seit Juni. Es sei nicht verhältnismäßig, da «werden Menschen getroffen, die nichts mit Krankheit zu tun haben», sagte er am Donnerstag.

Beherbergungsverbot gilt in Sachsen-Anhalt

Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt. Die Einreise ist jedoch unter Beachtung dieser Regelung erlaubt. Für Sachsen-Anhalt ändert sich durch den Bundesländerbeschluss nichts. Das Land hatte bereits Ende Juni verfügt, dass Hotels, Herbergen und Campingplätze niemanden beherbergen dürfen, der aus einer Kommune kommt, in der die Grenze von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten ist. Ausnahme: Die Reisenden können einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein bestätigt Beherbergungsverbot

 Schleswig-Holsteins Landesregierung sieht sich in ihrem Corona-Kurs von Gerichtsentscheidungen bestätigt und bereitet die Verschärfung von Schutzmaßnahmen vor. Zwei wichtige Vorschriften bleiben vorerst unangetastet: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten und gegen die Maskenpflicht an Schulen zurück.

Nach der Beherbergungsregel dürfen Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen - ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen - nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen. Eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die auf Sylt Urlaub machen wollte, hatte gegen das Beherbergungsverbot geklagt, dessen Aufhebung andere Länder wie zuletzt Bayern und Hessen beschlossen haben; in einigen Ländern wurde es von Verwaltungsrichtern gekippt.

Ohne das Verbot könnten Touristen aus Risikogebieten unkontrolliert ins Land kommen, argumentierten die Schleswiger Richter in der Nacht zum Freitag. Dies könne bei den vielen Neuinfektionen das Gesundheitswesen gefährden. In Niedersachsen und Baden-Württemberg wurde das Verbot für rechtswidrig erklärt.Wer aber als Tourist in den Norden kommen will, muss bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen davon sind Familienbesuche und Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken. Die Regelung, wonach sich Einreisende aus inländischen Risikogebieten 14 Tage in Quarantäne begeben müssen und diese nur durch Vorlage von zwei negativen Corona-Tests verkürzen können, entfällt.

Kein Beherbergungsverbot in Thüringen

Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten. Damit schließt sich Thüringen einem Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten nach Angaben der Landesregierung nicht an. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte, er habe den Eindruck, dass die Bundesländer in dieser Frage unterschiedliche Positionen hätten und noch nicht dicht beieinander lägen. (Mit Material der dpa)


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