Im vergangenen Jahr beschlagnahmte der Zoll unter anderem im Hotel Dolder in Zürich Kunstwerke im Wert von über 50 Millionen Franken aus dem Besitz von Urs E. Schwarzenbach, dem das Dolder gehört. Und wie nun das Bundesverwaltungsgericht feststellte, war die Beschlagnahmung rechtmäßig.
Medienberichten zufolge argumentierten die Richter, dass die Zahlung der offenen Steuern und Abgaben für in die Schweiz eingeführte Kunstwerke gefährdet gewesen sei. Die Maßnahme sei zudem auch verhältnismäßig gewesen. Dies hatte Schwarzenbachs Anwalt zuvor bezweifelt und die Aktion des Zolls eine totale Überreaktion genannt (Tageskarte berichtete).