BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Small Luxury Hotels of the World (SLH) blickt auf ein Rekordjahr zurück. Mit über 80 neuen Mitgliedern stärkt die Marke ihre globale Präsenz und erschließt neue Destinationen wie Anguilla, Ecuador, Guatemala, Indien, Litauen, Pakistan, Polen, Sri Lanka und Tansania.

Marriott International hat seine besten Nachwuchs-Hoteliers aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in München zusammengebracht. Die „Talentschmiede 2024“ bot eine Gelegenheit zur beruflichen und persönlichen Entwicklung.

Die alpine Ferienhotellerie startet in die Wintersaison. Doch wie entwickeln sich Buchungslage sowie Preisdurchsetzung und inwiefern unterscheiden sich die Prognosen in den Destinationen Südtirol, Tirol und Bayern?

In den Räumlichkeiten des ehemaligen Trachtengeschäfts in der Sparkassenstraße hat die „Josefa“ im Münchner Platzl Hotel eröffnet. Die Bar ist aus dem Schatten der Lobby herausgetreten und überzeugt nun mit einem hellen Raum mit bodentiefen Fenstern und hohen Decken.

Direkt am Eingang zum berühmten Fashion District liegt das Motel One Antwerpen. Das neue Haus ist nach dem Motel One Brüssel das zweite der Hotelgruppe in Belgien. Das Interior Design spiegelt das in Antwerpen allgegenwärtige Thema Mode.

Die Numa Group gibt die Erweiterung ihres italienischen Portfolios um ihr bisher größtes Objekt bekannt: ein Hotel mit 72 Einheiten in Roms berühmtem Viertel Ludovisi.

Pressemitteilung

„Führung kann sehr erfüllend und bereichernd sein. Genau darin möchten wir Führungskräfte mit unserem neuen Leadership-Programm unterstützen. Unser Ziel ist es, sie zu befähigen, ihre Rolle mit mehr Leichtigkeit und Energie zu leben, zum Wohle ihrer Teams und ihres eigenen Erfolgs“, so Merle Losem, Geschäftsführerin der Deutschen Hotelakademie.

Ab sofort zählt ein weiteres Hotel auf Rügen zu den Romantik Hotels & Restaurants. Das Schloss Ranzow in der Hafenstadt Lohme, mit großzügigen Wellness-Bereich inklusive Bio-Infinity-Außenpool und einen eigenen 18-Loch-Golfplat,z stößt zu der Kooperation.

IHG Hotels & Resorts feiert den Erfolg seiner Vignette Collection, die inzwischen über 50 eröffnete und geplante Hotels umfasst. drei Jahre nach ihrer Einführung hat die Marke bereits mehr als die Hälfte des Ziels erreicht, innerhalb von zehn Jahren 100 Hotels in Betrieb oder Planung zu bringen.

Das Gutachten zum Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Toten vor rund vier Monaten wird erst im nächsten Jahr vorliegen. Derzeit fänden noch Prüfungen vor Ort von gesicherten Materialien statt. Auch sei die statistische Berechnung nicht abgeschlossen.