Spaniens Kartellbehörde hat eine vorläufige Strafe in Höhe von 486 Millionen Euro gegen Booking.com verhängt. Demnach soll das Unternehmen nach Ansicht der Behörden gegen das Wettbewerbsrecht im Land verstoßen haben. Laut Financial Times geht es dabei offenbar um die sogenannte Bestpreisklausel. So sollen inländische Hotelgruppen daran gehindert worden sein, auf den eigenen Websites günstigere Preise als auf Booking.com anzubieten.
„Wir können diesem Entscheidungsentwurf und den darin genannten willkürlich hohen Geldstrafen kaum stärker widersprechen, die in keinem Verhältnis zu dem angeblichen Verhalten stehen“, erklärte CEO Glenn Fogel Skift zufolge während einer Telefonkonferenz am Donnerstag. Auch Finanzvorstand David Goulden bezeichnete die Vorentscheidung in Spanien als „beispiellos“.
Sollte die vorläufige Strafe rechtskräftig werden, würde Booking Berufung einlegen, so der CEO. David Goulden fügte den Berichten zufolge hinzu, dass ein derartiges Berufungsverfahren mehrere Jahre dauern könnte und Booking.com einige Geschäftspraktiken in Spanien ändern müsste.
In Deutschland ging das Gerangel um die Bestpreisklausel bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser entschied 2021, dass Buchungsportale ihren Partnerhotels nicht verbieten dürften, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Eine solche sogenannte «enge» Bestpreisklausel beeinträchtige den Wettbewerb (Tageskarte berichtete).