Die Ampel-Koalition will bürokratische Regelungen entschlacken. Eine erste Vorhabenliste hat sie nun beschlossen. Dazu zählt auch, dass, nach dem Willen des Kabinetts, Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit zukünftig in Hotels keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen.
Der Beschluss, dass die besondere Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste (Tageskarte berichtete) abgeschafft werden soll, fällte das Kabinett am Mittwoch bei seiner Klausur im brandenburgischen Meseberg. Seit Jahrzehnten fordert die Hotellerie die Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel. Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte dazu „Heute leiten wir die Trendwende ein: Weg von immer mehr Bürokratie, hin zu Entlastung und neuen Freiräumen zum Wirtschaften. [...] In Hotels muss nicht mehr für jeden einzelnen Gast ein Meldeschein ausgefüllt werden.“
Bereits vor einigen Wochen hatte das Bundesinnenministerium seine ablehnende Haltung aufgeben. Der IHA-Vorsitzende Otto Lindner begrüßte damals die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG): „Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen“.
Ein Stolperstein sei der jetzt verabschiedeten Regelung aber noch immanent sagen Branchenvertreter: Für ausländische Gäste bleibt die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten. „Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären“, führt Otto Lindner aus.
Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung. „Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur eine Schein-Entbürokratisierung, wenn die Gästedaten zwar nicht mehr nach dem Bundesmeldegesetz, aber weiterhin nach kommunalem Recht von den Betrieben erhoben werden müssten. Der noch vorzulegende konkrete Gesetzesänderungsvorschlag wird sich auch vor diesem Hintergrund als praxistauglich erweisen müssen“, mahnte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.