Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung über die Plattform „Airbnb“ verstößt gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte nun eine zuvor verhängte Geldbuße in Höhe von 6.000 Euro.
Wie das Gericht mitteilte, hatte die Betroffene in vier Fällen ihre in Frankfurt am Main gelegene Wohnung über Airbnb jeweils über mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125 bis 150 Euro pro Nacht vermietet. Sie war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Genehmigungen. Ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte die Betroffene zur Zahlung von Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Durch die Vermietung der Wohnung habe sie gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen.
Mit dem Betrag hatte sie sogar noch Glück: Gemäß der Satzung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen ist unter anderem zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen.
Das OLG hat die gegen das amtsgerichtliche Urteil gerichtete Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Die angefochtene Entscheidung weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf. Das amtsgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.