Wer wegen eines in Coronazeiten erlassenen Beherbungsverbots eine Hotelbuchung nicht wahrnehmen kann, hat Anspruch auf Rückerstattung der Vorauszahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar und gab damit einem Reiseunternehmer recht, der gegen einen Hotelbetreiber geklagt hatte.
Der Mann hatte 2019 - vor Ausbruch der Corona-Pandemie - für Gruppenreisen in Niedersachsen Übernachtungen inklusive diverser Mahlzeiten gebucht und eine Anzahlung geleistet. Mitte März 2020 aber verständigten sich die Bundesländer darauf, wegen der Ansteckungsgefahren Übernachtungen in Hotels zu verbieten.