Justizministerin Christine Lambrecht will durch eine Änderung des Mietrechts Gewerbetreibende, wie Hoteliers und Gastronomen, in der Corona-Krise unterstützen. Die Einschränkung der Nutzung von angemieteten Flächen durch staatliche Beschränkungen bedeute regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis, so die Politikerin (Tageskarte berichtete).
Das würde nicht automatisch einen Anspruch auf Mietminderung bedeuten: «Natürlich müssen immer der Einzelfall und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden», stellte Lambrecht klar. «Notfalls muss gerichtlich festgestellt werden, ob eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann. Damit schnell Rechtssicherheit erzielt wird, möchte ich ebenfalls festschreiben, dass diese Verfahren von den Gerichten beschleunigt behandelt werden.»
ZIA gegen rechtliche Anordnung
Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA ist von diesen Vorschlägen wenig begeistert: Wie ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner kommentierte, sei der geplante Eingriff in die Systematik von Vertragsverhältnissen nicht nachvollziehbar. "Die pauschale Anwendbarkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf Mietverträge lehnen wir daher entschieden ab. Bilaterale und passgenaue Vertragsanpassungen können die Vertragsparteien besser selbst als durch rechtliche Anordnung aushandeln. Das haben die Beteiligten in den letzten Monaten bereits bewiesen", so Mattner.
„Bei alledem ist zumindest zweifelhaft, ob beispielsweise der besonders in Not geratene Einzelhandel durch die gesetzgeberische Klarstellung überhaupt einen Anspruch geltend machen kann, da die angemieteten Räume uneingeschränkt nutzbar sind. Gleiches gilt für die von der Schließung betroffene Gastronomie, der umfangreiche staatliche Ausgleichszahlungen gewährt werden.“
Dorint-Chef Iserlohe schießt gegen ZIA
Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint Hotelgruppe, kritisiert in einem offenen Brief an den ZIA-Präsidenten Mattner die "kurzsichtige und darwinistische Einstellung" der Immobilien-Lobbyisten. Er wirft dem Verband vor, sich einem Interessensausgleich zwischen Vermietern und Verpächtern und den durch die Corona-Krise schwerwiegend belasteten Mietern und Pächtern zu verweigern. „Es ist doch verantwortungslos, sich gegen einen fairen Interessensausgleich auszusprechen und damit beizutragen, vermeintlich das Vermögen der Verpächter zu erhalten“, schreibt Iserlohe.
Iserlohe erhebt klare Vorwürfe gegen den ZIA: Vor allem, dass der Verband bereits im Juni den Versuch, einen Verhaltenskodex für Immobilieneigentümer im Umgang mit Pacht- und Mietverzichten für die Hotellerie und Gastronomie einzuführen, habe scheitern lassen. Dieser sah vor, dass man sich den pandemiebedingten Schaden im Zweifel teilt. „Viele Verpächter erheben in dieser Situation sogar noch neun Prozent Zinsen über Basiszins und schämen sich nicht einmal“, empört sich Dirk Iserlohe.
Er fragt den ZIA Präsidenten ganz offen: „Es kann doch nicht ihren Vorstellungen von Gerechtigkeit entsprechen, dass die zu erwartende Novemberhilfe vollständig an die Verpächter und Vermieter auf Kosten der Gesellschaft bzw. des Staates weitergeleitet werden. Einer gewinnt auf Kosten aller anderen?“ Dirk Iserlohe resümiert: „In einer Zeit in der ein Wirtschaftspartner zu Sonderopfern gezwungen wird, gehöre es sich, dass sich der Andere einem fairen Ausgleich nicht verschließt“.