In Frankreich und Spanien haben sich zahlreiche Hotels zu einer rechtlichen Offensive gegen Booking.com zusammengeschlossen. Der Vorwurf: Die Plattform habe durch sogenannte Bestpreisklauseln die unternehmerische Freiheit der Hotels eingeschränkt und zugleich über Jahre hinweg überhöhte Provisionen verlangt. Diese Klauseln verpflichteten die Hoteliers, auf keiner anderen Plattform günstigere Preise anzubieten als auf Booking.com. Die Klagen stützen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das solche Klauseln als unzulässig einstuft.
In Spanien organisiert die Hotelvereinigung AEDH gemeinsam mit der Kanzlei Eskariam die erste Klagewelle, an der sich bereits über 400 Hotels beteiligen. In Frankreich übernimmt die Kanzlei Geradin Partners die Führung. Beide Kanzleien haben sich mit weiteren Partnern aus Italien und Portugal zusammengeschlossen, um Wissen, Gutachten und Ressourcen auf europäischer Ebene zu bündeln. Ziel der Allianz ist es, den rechtlichen Druck auf Booking.com länderübergreifend zu erhöhen und die Erfolgsaussichten für die Kläger zu verbessern.
Neben den nationalen Klagen laufen auch europäische Initiativen. Der Dachverband Hotrec bereitet eine länderübergreifende Sammelklage vor niederländischen Gerichten vor. Auch in Deutschland unterstützt der Hotelverband IHA eine Klage von rund 2.000 Hotels vor dem Landgericht Berlin. In Spanien steht Booking.com zudem wegen einer Strafe von 413 Millionen Euro durch die Wettbewerbsbehörde CNMC unter Druck, die wegen Marktmissbrauch verhängt wurde – das Verfahren ist derzeit aufgrund eines Einspruchs von Booking ausgesetzt.