Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.
Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQs greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf.
Die FAQs zum neuen Melderecht stehen hier zum Download zur Verfügung.
Bei den Antworten ist zu beachten, dass betriebliche Besonderheiten und abweichende kommunale Sonderregelungen hier nicht berücksichtigt werden können. Obwohl die FAQs mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, erheben diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit.
Hotelverband_Deutschland_IHA_FAQ_Hotelmelderecht_ab_Januar_2025.pdf