Das Landgericht Frankfurt hat es den Betreibern der Internetauftritte der Gelben Seiten und des Örtlichen untersagt, über einen Button „online buchen“ bzw. „Hotelbuchung“ direkt auf die Buchungsstrecke des Online-Portals HRS zu verlinken „Für die Hotellerie ist die Entscheidung ein wichtiges Signal gegen den Wildwuchs abertausender Affiliate-Partner einiger weniger, marktbeherrschender Buchungsportale. Das Urteil wird dem Verbraucher mehr Sicherheit gewährleisten und die Direktbuchung von Hotelzimmern stärken“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).