Niederlage für Booking.com vor EuGH: Deutsche Hotels können vor deutschen Gerichten gegen Buchungsportal klagen

| Hotellerie Hotellerie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ließ in einem Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären, ob sich ein deutsches Hotel gegen missbräuchliches Marktverhalten von Booking.com vor einem deutschen Gericht wehren kann oder ob ein Amsterdamer Gericht zuständig ist. In dem seit 2015 schwelenden Rechtsstreit hat der EuGH in Luxemburg mit heutigem Urteil die Rechtsauffassung des Hotelverbandes vollumfänglich bestätigt und ist damit den Schlussanträgen seines Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard vom 10. September 2020 gefolgt. „Diese Grundsatzentscheidung der obersten Richter der Europäischen Union ist ein enorm wichtiger Zwischenerfolg für uns im Kampf David gegen Goliath“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Wir gehen davon aus, dass die nun erfolgte erhebliche Absenkung der Hürden für den Rechtsweg zu einer gewissen Disziplinierung im Marktverhalten des marktmächtigen Buchungsportals mit Firmensitz in Amsterdam führen wird.“

In der Urteilsbegründung des EuGH heißt es wörtlich: „Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Hotel liegt, auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verklagt werden. Auch wenn die Verhaltensweisen, deren Unterlassung begehrt wird, im Rahmen eines Vertragsverhältnisses stattfinden, ist die besondere Zuständigkeitsregelung der Brüssel-Ia-Verordnung für Verfahren anwendbar, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben.“

Das Verfahren geht auf die vom Hotelverband unterstützte und seit 2015 anhängige Klage des Hotels Wikingerhof in Kropp (Schleswig-Holstein) gegen das aus seiner Sicht missbräuchliche Verhalten des marktbeherrschenden Buchungsportals Booking.com zurück. Konkret beklagt das Hotel eine von Booking.com ohne seine Kenntnis und Zustimmung durchgeführte Rabattaktion, die generelle Höhe des Kommissionssatzes und einen nur eingeschränkten Zugang zu Kundendaten. Das Landgericht Kiel hatte die Klage des Wikingerhofs am 27. Januar 2017 wegen internationaler Nichtzuständigkeit des Gerichts abgewiesen und auf Amsterdam, den Firmensitz von Booking.com, als Gerichtsstand verwiesen (Az.: 14 HKO 108/15 Kart).

Die Berufung gegen dieses Urteil wies das OLG Schleswig am 12. Oktober 2017 ab, wobei eine Revision zum Bundesgerichtshof explizit nicht zugelassen wurde, da das OLG Schleswig der Sache keine grundlegende Bedeutung beimaß. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Hotels beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte am 17. Juli 2018 Erfolg (Az.: KZR 66/17). Aufgrund der europarechtlichen Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung des Verfahrens beschloss der BGH, die relevante Rechtsfrage zur Auslegung des Art. 7 EuGVVO dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

„Wir freuen uns, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil für Rechtssicherheit in dieser in Zeiten der Internationalisierung und Digitalisierung zentralen Frage gesorgt hat. Denn es macht faktisch einen erheblichen Unterschied aus, ob sich David gegen Goliath mit niederländischen Anwälten in fremder Sprache und in ungewohntem Rechtsrahmen in Amsterdam gegen rechtswidriges Verhalten wehren muss, oder ob jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland vor das für seinen Standort zuständige Landgericht ziehen kann“, unterstreicht Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die grundlegende Bedeutung des Urteils. „Damit ist der Weg vor deutsche Gerichte nun auch in der Causa Wikingerhof frei, die sich nun in der Hauptsache mit den konkreten Vorwürfen des Marktmachtmissbrauchs durch Booking.com auseinander zu setzen haben.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie ist ein Megastar, und sie kommt für zwei Konzerte nach Hamburg. Auch die Hoteliers in Hamburg sind Fans. Die Zimmerpreise sind aber noch so hoch wie beim Hafengeburtstag, und es gibt auch noch freie Betten.

Das Hotel Bilderberg Bellevue hat im denkmalgeschützten Park des Hotels ein großes Zelt aufgestellt und damit für großes Aufsehen in Dresden gesorgt. Jetzt hat die Stadt das Hotel dazu verdonnert, alle entstanden Schäden zu beseitigen. Zusätzlich haben die Denkmalschutzbehörden ein Bußgeld angeündigt. Der Hoteldirektor bittet um Verzeihung.

69 Prozent der Hotelbetreiber in der DACH-Region möchten, trotz steigender Betriebskosten, weiter expandieren. Das ergab eine Umfrage von Select Hotel Consulting und dem Magazin „Tophotel“ unter Betreibern verschiedener Größe. Das Wachstum kann allerdings weder über signifikant höhere Zimmerpreise noch durch Betriebskostenoptimierung gesichert werden.

Noordkant Investment Partners platziert den „Leisure Hotel Investment Club“. Der Fonds investiert in Ferien- und Stadthotels in top-touristischen Lagen in der DACH-Region und Norditalien. Die Deutsche Seereederei GmbH (DSR) soll die Hotels betreiben. Der Fonds strebt ein Investitionsvolumen von bis zu 250 Millionen Euro an.

An der Küste vor den Ostfriesischen Inseln gibt es noch den ein oder anderen Geheimtipp zu entdecken. Die Hiive Experience Hotels wollen mit ihrem zweiten Hotel nun für frischen Wind in der Region sorgen und eröffnen am 1. August das Noord in Carolinensiel.

Einst überzeugte Thomas H. Althoff seine Eltern, ein Hotel in Aachen zu übernehmen – und legte damit den Grundstein für ein kleines Imperium. Nun wurde der Kölner Unternehmer wieder für sein Lebenswerk geehrt – dieses Mal im Falstaff Hotel Guide 2024.

IHG Hotels & Resorts hat die Unterzeichnung von vier neuen Immobilien in Spanien angekündigt, die über 500 Zimmer umfassen. IHG betreibt derzeit 55 Hotels unter acht Marken im Land - in den letzten fünf Jahren kamen mehr als zehn Hotels hinzu.

The Ascott Limited ist mit Beginn des zweiten Halbjahres 2024 der neue, globale Hotelpartner des FC Chelsea geworden. Im Rahmen der neuen Partnerschaft übernimmt Ascott auch das Management des Stadionhotels an der Stamford Bridge.

Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Deutschlands Hotellerie Immobilien im Wert von 470 Millionen Euro verkauft. Das Volumen ist vor allem auf die Übernahme der Centro Hotels durch die HR Group zurückzuführen. Das Transaktionsvolumen notierte insgesamt allerdings rund 30 Prozent unter dem 10-Jahresdurchschnitt der jeweils ersten Halbjahre. 

Im Zeitraum Januar bis Mai 2024 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 174,6 Millionen Übernachtungen verbuchen. Das ist eine Zunahme von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Mai war ein Rekordmonat, zumindest was die Anzahl der Übernachtungen angeht.