Der Landtag von Schleswig-Holstein hat gestern die Einführung einer Tourismusabgabe beschlossen. Diese können Städte und Gemeinden nun einführen, die von vielen Touristen besucht werden. Was bislang an der Küste nur den 185 Kur- und Erholungsorten gestattet war, ist damit auch Städten wie Kiel, Lübeck oder Flensburg erlaubt. Kommunen sollen die Abgabe von touristischen Unternehmen erheben können, die von der öffentlichen Infrastruktur profitieren. Da sind Hotels und Pensionen natürlich mit dabei.