Die spanische Kartellbehörde CNMC (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia) hat ein förmliches Kartellverfahren Verfahren gegen Booking.com B.V. wegen möglicher wettbewerbswidriger Praktiken gemäß Artikel 2 und 3 des spanischen Wettbewerbsgesetzes (SCA) und Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Akte S/0005/21) eingeleitet. Hierzu hat die Behörde eine Pressemitteilung mit nachfolgendem Inhalt veröffentlicht:
Zum einen umfasst das untersuchte Verhalten mehrere Praktiken, die einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen für Hotels durch Online-Reisebüros (OTAs) darstellen können. Diese Praktiken sind insbesondere die Auferlegung unlauterer Geschäftsbedingungen für Hotels in Spanien und eine Geschäftspolitik, die andere OTAs und andere Online-Vertriebskanäle ausschließen könne
Andererseits betrifft das untersuchte Verhalten auch Praktiken, die Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von in Spanien ansässigen Hotels. Dies wiederum könne auf unlautere Wettbewerbshandlungen hinauslaufen, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen, da sie den freien Wettbewerb verzerren.
Die Untersuchung geht auf zwei Beschwerden zurück, die beim CNMC vom spanischen Verband der Hoteldirektoren (Asociación Española de Directores de Hotel) und dem regionalen Hotelverband von Madrid (Asociación Empresarial Hotelera de Madrid).
Nach Prüfung der eingegangenen Beschwerden und der im Rahmen der Voruntersuchung gesammelten Informationen, ist die Wettbewerbsdirektion des CNMC der Ansicht, dass es Gründe gibt, die die Möglichkeit aufzeigen, dass Booking.com B.V. möglicherweise gegen die Artikel 2 und 3 des SCA und Artikel 102 des AEU-Vertrags verstoßen habe.
Die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens greift dem endgültigen Ergebnis des Falles nicht vor. Die CNMC hat nun eine Frist von höchstens 18 Monaten, um ihre Untersuchung durchzuführen Untersuchung und eine endgültige Entscheidung zu treffen.