Der Streit um die Fassade des "Happy Go Lucky"-Hostels in Berlin geht in eine neue Runde. Am Dienstag haben Abbrucharbeiten begonnen, nur um kurz darauf, aufgrund des Einschreitens der Polizei und der Bauaufsicht, vorübergehend gestoppt zu werden.
Hostel-Eigentümer Alexander Skora hat in Reaktion darauf einen Eilantrag beim Landgericht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt und sein Unverständnis über die Situation zum Ausdruck gebracht: „Es ist ein erschreckender Skandal, dass fremdes Eigentum so mutwillig und unsinnig durch Amtsentscheidungen beschädigt wird. Wir fordern nicht nur eine Entschuldigung und die kostenfreie Wiederherstellung der Fassade, sondern auch den umgehenden Abbau des Gerüsts.“
Skora war schon zuvor mit teils drastischen Ankündigungen aufgefallen. Wie die Berliner Morgenpost im vergangenen November berichtete, hatte er beispielsweise der Gerüstbaufirma gedroht, den Namen der Firmeninhaberin öffentlich bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass sie keine derartigen Aufträge mehr von Firmen oder Privatpersonen in Berlin und Umgebung erhalte.
Auch ein Mitarbeiter des Bezirksamtes geriet ins Visier: Diesem warf Skora laut Morgenpost „amateurhaftes Verhalten“ vor. Er müsse sich darauf vorbereiten, dass seine Dissertation einer Plagiatsprüfung und sein Privatleben einer intensiven Prüfung unterzogen werde.
In ähnlichem Tonfall ging es nun nach dem Start der Abbrucharbeiten weiter: "Was wir hier erleben, ist ein extremer Angriff auf die Kunstfreiheit und die Zerstörung eines Freiheitsgefühls, für das Berlin weltweit steht. Es erinnert an Methoden, wie wir sie aus Russland oder anderen autoritären Regimen kennen, wo diktatorische Machthaber nach Belieben handeln, um Bürger einzuschüchtern und zu kontrollieren. Selbst die Nationalsozialisten sind nach 1933 in Deutschland gegen Künstler und Kunst vorgegangen, die ihnen im Weg standen," so Skora in einer Pressemitteilung.
Die Gestaltung der Fassade des Hostels begann 2012 und wurde 2016 mit einem neuen Anstrich durch den irischen Künstler Dom Browne fortgesetzt. Dies führte zu einem langjährigen Rechtsstreit über die Frage, was Kunst im öffentlichen Raum ausmacht und wer darüber zu entscheiden hat. Gerichtliche Entscheidungen legten später fest, dass die bunte Gestaltung das Ortsbild beeinträchtige und nicht schrankenlos durch Kunstfreiheit geschützt sei.