Ab dem 1. Februar 2014 müssen Touristen in Dresden eine Kurtaxe von 1,30 Euro pro Übernachtung bezahlen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht lehnte jetzt den Antrag eines Hoteliers ab, den Beschluss des Stadtrats mittels einer einstweiligen Anordnung in letzter Minute außer Vollzug zu setzen. Ein Hotelier, der von DEHOGA unterstützt wird, hatte versucht, rechtliche Mängel an der Kurtaxsatzung geltend zu machen.