Überbuchte Urlaubshotels kommen leider immer wieder vor, eine andere Unterkunft müssen die Urlauber jedoch nicht akzeptieren. Die Unterbringung in einem Ersatzhotel gilt als erheblicher Mangel, der zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. So lautet das Urteil des Landgerichts Frankfurt, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet. Demnach müsse der Urlauber nicht einmal begründen, warum er das Ersatzangebot nicht akzeptiere.