Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten und sich deshalb noch mit ihrer Versicherung streiten, dürften am Mittwoch (9.00 Uhr) gespannt nach Karlsruhe schauen. Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt für weitere Fälle, ob eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung für den Schaden zumindest teilweise aufkommen muss. Im konkreten Fall geht es um ein Hotel in Hameln.
Ob die Versicherung zahlen muss, hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Zu einer Variante, die in sehr vielen Verträgen verwendet wurde, gibt es schon ein BGH-Urteil aus dem Januar 2022. Hier waren die Krankheiten, die zu einer behördlich angeordneten Schließung führen können, einzeln aufgelistet - und Covid-19 war nicht dabei. Betroffene bekommen deshalb kein Geld.