Die Biersteuer auf die Produkte kleiner und mittelständischer Brauereien soll auf abgesenktem Niveau bleiben. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder am Freitag bei ihrer Jahreskonferenz in Nürnberg geeinigt.
Die Gesetzgebung sieht für kleine Brauer - entsprechend einer Mengenstaffel - ermäßigte Steuersätze vor. Diese waren 2004 erhöht worden. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber zur Entlastung der Brauereien die Sätze wieder auf das Niveau von 2003 abgesenkt - zunächst befristet für die Jahre 2021 und 2022.