Brauereien bekommen wegen der Corona-Beschränkungen die Kosten für verdorbenes Bier ersetzt. Dies sei bei einer Schalte der Länder mit den zuständigen Bundesministerien beschlossen worden, sagte ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums am Freitag. Dies soll im Rahmen der Überbrückungshilfe III geschehen. Das Bundesfinanzministerium bestätigte, dass «Hersteller und Großhändler von verderblicher Ware für die Gastronomie und den Garten- und Gemüsebau» die Überbrückungshilfe für verderbliche Waren in Anspruch nehmen können.
Brauereien haben während der aktuellen Einschränkungen das Problem, dass Fassbier kaum zu verkaufen ist, weil Gaststätten geschlossen haben und es keine Volksfeste gibt. Da bei immer mehr Fässern das Ablaufdatum näher rückt oder überschritten wird, musste zuletzt nach Angaben der Brauer in Deutschland Bier im Millionenwert weggeschüttet werden. Manche Brauereien verschenkten das Bier auch.
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) wertete es als «wichtigen Erfolg unserer Politik, dass die Stimmen der bayerischen Brauer in Berlin gehört wurden und sie nun eine Erstattung für ihr überschüssiges Fassbier erhalten». Zudem forderte er eine Öffnungsperspektive für die Gastronomie. Auch aus anderen Bundesländern hatte es zuletzt Rufe nach Hilfen für die Brauwirtschaft gegeben. (dpa)