Wegen des anhaltenden Lockdowns droht das Mindesthaltbarkeitsdatum für Bier in Fässern abzulaufen. Die Praxis einiger Brauereien, die Mindesthaltbarkeit bei schon ausgeliefertem Fassbier nachträglich zu verlängern (Tageskarte berichtete), wird von der Privatbrauerei Gaffel abgelehnt.
Grundsätzlich besteht die rechtliche Möglichkeit. Denn „Lebensmittel dürfen über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verkauft und dafür umetikettiert werden“, stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit klar. Durch die konservierende Wirkung durch den Alkohol ist eine Verlängerung auch mikrobiologisch unbedenklich. Allerdings könne es bei ungünstiger Lagerung Aroma-Einbußen geben, wie die Gaffel-Brauerei nun mitteilte.