Die Firma Wunderdrinks darf ihr «Wunderbraeu» weder als Münchner Bier noch als klimaneutral bewerben. Mit diesem Urteil hat das Landgericht München am Freitag der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.
Die Bezeichnung «Wunderbraeu» zusammen mit der auf der Bierflasche angegebenen Münchner Adresse Hopfenstraße 8 sei eine Herkunftstäuschung, entschied die Kammer. Wunderdrinks lässt das Bier andernorts herstellen. Auch die Angaben «CO2 positiv» und «klimaneutrale Herstellung» stellen für das Gericht «eine unzulässige Irreführung dar» und wurden in dieser Form verboten. Die Bewertungsmaßstäbe für diese Werbeangaben müssten auf der Bierflasche offengelegt werden. Aber nicht einmal auf der Homepage des Unternehmens seien genauen Angabe zur berechneten Klimabilanz zu finden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.