Urteil: Sonntagsarbeit in Eis- und Getränkeindustrie unzulässig

| Industrie Industrie

Sonn- und Feiertagsarbeit ist bei industriellen Getränke- und Eisherstellern sowie dem angeschlossenen Großhandel in Hessen unzulässig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VHG) vom Mittwoch hervor. Die Kasseler Richter erklärten eine bisher bestehende Ausnahmeregelung des Landes für unwirksam und gaben einer Klage von Kirche und Gewerkschaft recht. Bei Volksfesten beispielsweise könne bereits am Vorabend des Sonntags für ausreichend Nachschub an Eis und Getränken gesorgt werden, urteilte das Gericht. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Az.: 8 C 213/15.N)

Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht arbeiten. Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor und ermächtigt Landesregierungen, unter bestimmten Voraussetzungen weitere festzulegen. Hessen hatte das 2011 getan, unter anderem für Callcenter, Videotheken, Getränke- und Speiseeishersteller sowie Großhändler. Die Gewerkschaft Verdi sowie die Evangelischen Dekanate Darmstadt und Vorderer Odenwald klagten dagegen.

2014 ging der Streit vor das Bundesverwaltungsgericht, das Teile der Regelung für unwirksam erklärte, und Teile an den hessischen VGH zurückverwies. Das betraf die Sonn- und Feiertagsarbeit bei Brauereien, bei den Herstellern von alkoholfreien Getränken, von Roh- und Speiseeis sowie dem Großhandel. Dort waren Ausnahmen von April bis Oktober möglich.

Das Bundesverwaltungsgericht gab jedoch Kriterien für eine erneute Entscheidung vor. So sind Ausnahmen unter anderem möglich, wenn «ein besonders hervortretendes Bedürfnis der Bevölkerung» befriedigt werden müsse oder so erhebliche Schäden vermieden würden.

Vor Gericht warnte der Vertreter des Landes vor Kapazitätsengpässen am Sonn- und Feiertagen, beispielsweise auf Volksfesten. «Wenn das Wetter schön ist, brauchen wir mehr Eis und Limonade.» Darauf müssten Hersteller und Großhandel reagieren können. Eisdielen, die ihr Eis selbst herstellen, sind zwar nicht betroffen, aber kleine Eisdielen, die ihr Speiseeis von größeren Betrieben bezögen. Daher appellierte er an das Gericht: «Lassen Sie den Verbrauchern ihr Sonntagsvergnügen.»

Die Nichtbefriedigung der Verbraucher-Bedürfnisse sei kein Schaden, erklärte der Vertreter der Klageseite. Und ob Betriebe an Sonn- und Feiertagen wirklich zu Recht produzierten, könnten Behörden kaum nachprüfen. Einen erheblichen Schaden für die Bevölkerung wollte auch der Vorsitzende Richter nicht erkennen - selbst wenn punktuell bestimmte Getränke bei Festen nicht zur Verfügungen stünden: «Dann muss man statt Pils Weizenbier trinken», sagt er.

Die Dekanate Darmstadt und Vorderer Odenwald lobten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, «weil dadurch der starke Schutz des arbeitsfreien Sonntags in Geltung gesetzt wurde». Kollektive Ruhetage seien häufig die einzigen Tage, an denen familiäres, soziales, religiöses und gesellschaftliches Leben überhaupt noch ungestört und ohne großen Koordinationsaufwand stattfinden könne. Die Gewerkschaft Verdi erklärt im Namen der «Allianz für den freien Sonntag»: «Jetzt besteht einmal mehr Gewissheit: Die verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertage dürfen nur unter eng begrenzten Voraussetzungen für Arbeitseinsätze genutzt werden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Sektkellerei Henkell Freixenet sieht sich mit Herausforderungen wie US-Zöllen, Klimawandel und Folgen von Kriegen konfrontiert. Was sind die Trends bei der deutsch-spanischen Sektkellerei?

Für ihre neueste Sonderedition hat die Berliner Popkornditorei Knalle gemeinsame Sache mit Tim Raue gemacht und die limitierte Knalle x Tim Raue Edition „Extrakaramell – Chipotle Chili –  Zitrone" entwickelt.

Pressemitteilung

Die Bewerbungsphase für den neu ins Leben gerufenen GREEN MONARCH Award, vergeben von GreenSign, befindet sich auf der Zielgeraden. Noch bis Ende Mai 2025 können herausragende Projekte und Persönlichkeiten der Hospitality-Branche eingereicht werden. Die feierliche Verleihung des Awards findet am 2. Dezember 2025 im Rahmen des GreenSign Future Lab Events im JW Marriott Hotel in Berlin statt.

Liebhaber deutscher Spitzenweine kaufen immer häufiger beim Winzer. Der Anteil des Verkaufs im Direktvertrieb ab Hof hat bei den VDP-Betrieben 2024 um 3,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zugelegt und liegt nun bei einem Drittel.

Eigentlich feiern die Brauer am 23. April den Tag des deutschen Bieres. Aber auch in diesem Jahr sind die Branchenaussichten eher mau. Die Exportchancen für deutsches Bier haben sich auf einigen außereuropäischen Märkten merklich eingetrübt. Und Überkapazitäten könnten zu sinkenden Preisen im Inland führen.

Die Teekanne-Gruppe trauert um Andreas Budach, der überraschend im Alter von 56 Jahren verstorben ist. Budach war bei Teekanne für das Foodservice-Geschäft verantwortlich. Zur Todesursache machte das Düsseldorfer Unternehmen keine Angaben.

Nicht allein im Inland geht der Bierabsatz seit Jahren zurück, auch im Ausland ist deutsches Bier nicht mehr so gefragt wie noch vor zehn Jahren. Mit dem sinkenden Bierabsatz ging zuletzt auch die Zahl der Brauereien in Deutschland zurück.

Italiens klassische Espressokanne wird chinesisch: Die Firma Bialetti, bekanntester Hersteller der achteckigen Kaffeekocher für den Herd, ist vom chinesischen Unternehmer Stephen Cheng aus Hongkong übernommen worden.

Pressemitteilung

Als Spülspezialist und jahrzehntelanger Partner der Gastronomie weiß Winterhalter, wie entscheidend gut ausgebildete Fachkräfte für den Erfolg und die Zukunft der Branche sind. Aus diesem Grund ist Winterhalter seit 2025 Partner der JRE Genuss-Akademie – ein Engagement der Jeunes Restaurateurs Deutschland (JRE), das auf die nachhaltige Förderung junger Talente in der Gastronomie abzielt.

Starker Regen, Stürme, Frost und Trockenperioden machen dem Weinbau weltweit zu schaffen. Neben dem Klimawandel wirkt sich aber auch ein wandelndes Konsumverhalten negativ auf die Weinerzeugung aus.