Politik

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Beim Branchetag des DEHOGA-Bundesverbandes hat sich der Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz mit Nachdruck für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ausgesprochen. Zuvor hatte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick die zentrale Branchenforderung erneuert.

Am 6. Dezember 1949 wurde in Frankfurt am Main der DEHOGA gegründet. Zum 75. Geburtstag ist nun ein Magazin erschienen, das die Geschichte des Verbandes, seine Aufgaben, Ziele und wichtigsten Erfolge sowie die Perspektiven der Branche in den Mittelpunkt rückt.

Nach CDU/CSU hat nun auch die FDP ihr Wahlprogramm vorgestellt. Auch hier hat es die Forderung des Gastgewerbes, sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen wieder einzuführen, in das Programm geschafft. Branchenforderungen wie Wochenarbeitszeit finden sich ebenso im FDP-Programm wieder.

Seit Freitagabend kursierte bereits der Entwurf des Wahlprogramms der CDU/CSU. Nachdem es heute von den Vorständen von CDU und CSU beschlossen wurde, hat es Kanzlerkandidat Friedrich Merz und Markus Söder gestern auch offiziell vorgestellt. Zu den wesentlichen Themen und Forderungen der Branche wird, laut DEHOGA Bundesverband, klar Position bezogen.

Da kann sich die Opposition auf den Kopf stellen, die Bundeskanzlerin lehnt einen einheitlichen Mindestlohn weiterhin ab. In einer Generaldebatte des Bundestags benannte sie den Vorstoß der SPD, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro eine Antwort auf Altersarmut sei, als „nicht redlich“. Merkel kündigte an, dass baldige Vorschläge zur Bekämpfung der Altersarmut folgen würden. Es sei eine „sehr komplexe Frage“ und ließ damit durchblicken, dass die Rentenreform noch etwas auf sich warten lassen wird.

Auf der diesjährigen ARD-Hauptversammlung verteidigte, laut dem Magazin Focus, der SWR-Justiziar Hermann Eicher die ab 2013 vorgesehene Haushaltsabgabe. Die Abgabe, die die derzeitige Rundfunkgebühr ersetzen soll, würde verzerrend und irreführend dargestellt, wenn behauptet würde, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten dadurch Milliardenbeträge erhalten könnten. Des Weiteren sei die ARD im August 2012 dank der Olympiade zum ersten Mal das meistgesehene Programm gewesen.

Nach dem Vorstoß der Thüringer Landesregierung im Bundesrat hat sich Sachsen-Anhalt nun gegen einen flächendeckenden Mindestlohn ausgesprochen. Wie der MDR berichtete, unterstütze Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff zwar die Forderung nach einem existenzsichernden Einkommen für Vollzeitarbeiter, will dafür aber keine gesetzliche Regelung. Das Saarland hingegen schon. Durch den Rückhalt aus Saarbrücken scheint ein Erfolg der Thüringer Initiative in greifbare Nähe zu rücken. Beschließt der Bundesrat den Gesetzentwurf, muss sich der Bundestag damit befassen.

Schlechte fachliche Anleitung, permanent viele Überstunden, ein oftmals rauer Ton sowie der Eindruck, ausgenutzt zu werden: Der aktuelle DGB-Ausbildungsreport sieht Hotellerie und Gastronomie unter den 25 häufigsten Ausbildungsberufen auf den letzten Rängen. Mit Blick auf die rote Laterne räumte der DEHOGA zwar Handlungsbedarf in einigen Betrieben ein, wies die umfassende Kritik allerdings zurück. Junge Menschen hätten nach Abschluss ihrer Ausbildung gute Perspektiven. Das klein- und mittelständische Dienstleistungsgewerbe sei zudem mit großen Industrieunternehmen nur bedingt vergleichbar, so Geschäftsführerin Sandra Warden. Die Verbandsvertreterin betonte ferner die erfolgreiche „Initiative Ausbildungsqualität“ des DEHOGA.

Versuch über den Bundesrat: Die Thüringer Landesspitze aus CDU und SPD macht sich für einen neuen Gesetzesentwurf stark, um einen bundeseinheitlichen Mindestlohn durchzusetzen. Der Entwurf soll noch im September in den Bundesrat eingebracht werden und für alle Branchen und Regionen gelten.

Der Niedriglohnsektor wächst und wächst. Wie der Präsident des Statistischen Bundesamtes anlässlich einer Pressekonferenz mitteilte, arbeiteten im Jahr 2010 20,6 Prozent aller Angestellten in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten für einen Niedriglohn. 2006 lag dieser Anteil noch bei 18,7 Prozent. Eine international verwendete Definition besagt, dass es als Niedriglohn gilt, wenn der Verdienst eines Beschäftigten weniger als zwei Drittel des Durchschnittseinkommens ausmacht. 

Nachdem sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches System zur Veröffentlichung von Hygienevorschriften einigen konnten, hat das Bundesministerium nun eine Gesetzesänderung angekündigt. Darin wird den Ländern ausdrücklich gestattet, "weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben (zu) treffen". Das Bundesrecht stünde den Ländern nicht im Weg, wenn sie Regelungen für ein verpflichtendes Kontrollbarometer finden wollen, so ein Sprecher des Verbraucherministeriums. Damit sei der Weg für die Bundesländer nun endgültig frei, Modelle wie ein „Hygiene-Barometer“ oder den „Gastro-Smiley“ einzuführen. 

Wer sich nach Feierabend eine „Tüte baut“ und dem Cannabis-Konsum frönt, muss damit rechnen, gefeuert zu werden. Das gilt jedenfalls, wenn der Drogenkonsum ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jetzt bestätigt (Aktenzeichen: 19 Sa 306/12). In dem konkreten Fall ging es um einen Gleisbauarbeiter, bei dem ein Drogenscreening erhöhte Haschwerte ergab. Der Mann gestand das Drogenrauchen in der Freizeit. Seine Kündigung wurde aus formalen Gründen zwar für unwirksam erklärt, allerdings müsse der Verkehrsbetrieb den Hobbykiffer nicht weiter beschäftigen, da er in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeite, urteilten die Richter.