Politik

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Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Die geplante Überprüfung des Mindestlohns kommt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nicht besonders gut an. Kein Bürger wolle sich mit überflüssiger Bürokratie beschäftigen, erklärte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Aber darum gehe es nicht. Das Bürokratieargument werde lediglich genutzt, um die Umsetzung eines Gesetzes zu verhindern.

Vor der Einführung des Mindestlohns waren die Sorgen noch groß. Vom massenhaften Kneipensterben, über steigende Jugendarbeitslosigkeit, bis hin zur ausufernden Tarifflucht wurde kaum ein Argument ausgelassen. Zwei Monate nach der Einführung sieht die Sache schon anders aus: Nichts sei passiert, so die Thüringer Dehoga-Chefin Gudrun Münnich. Die Beschäftigten hätten mehr Geld in der Tasche, Entlassungen gebe es auch nicht. Nur die Preise hätten sich geändert.  

Lobbyerfolg für das Gastgewerbe. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bei einer Veranstaltung Flexibilisierungen beim Mindestlohn in Aussicht gestellt: „Aber wir werden Regelungen finden, dass in einer Gaststätte, wenn das Brautpaar um zwei Uhr nachts noch ein bisschen tanzen möchte, nicht noch eine zweite Schicht ankommen muss“, sagte Merkel.

Die österreichischen Gastronomen müssen sich offenbar auf eine Verdoppelung des Mehrwertsteuersatzes gefasst machen. Geplant ist eine Anhebung von derzeit zehn Prozent auf den Regelsatz von 20 Prozent. Doch nicht nur die Restaurantbetreiber sollen zur Kasse gebeten werden. Die Steuersätze für Kino- und Zoobesuche, Zeitungen und Bücher sollen jedoch nur um drei Prozent steigen.

Das Europäische Parlament hat gestern die EU-weiten Vorschriften zur Deckelung von Kredit- und Debitkarten-Gebühren beschlossen. Das bedeutet: Die Kreditkartengebühren von MasterCard und VISA werden spürbar sinken. Der Hotelverband IHA freut sich, im Kampf gegen überteuerte und einseitig diktierte Kreditkartenkonditionen letztlich erfolgreich gewesen zu sein.

Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, so ein aktuelles Urteil des Berliner Arbeitsgerichts. Der gesetzliche Mindestlohn solle unmittelbar die Arbeitsleistung entgelten, so die Begründung. Leistungen, die nicht direkt diesem Zweck dienen, zählen dabei nicht. Gegen das Urteil kann jedoch Berufung eingelegt werden.

Die wachsende Zahl privat vermieteter Wohnungen ist für den Dehoga ein echtes Ärgernis. Sie würden nicht tatenlos zusehen, wenn durch Anbieter wie Airbnb und Co. hinter zehntausenden privaten Wohnungstüren unregulierte Märkte entstünden, warnte Dehoga-Präsident Ernst Fischer. Schließlich gingen diese zu Lasten von Anwohnern, Mietern und Steuerzahlern. Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund lehnt ein generelles Verbot hingegen ab. Die Sharing Economy sei ein Trend, der sich durch Verbote nicht aufhalten lasse.

Die maximale Arbeitszeit beträgt pro Tag genau zehn Stunden. Dieses eher unflexible Modell möchte der Dehoga nun ändern. Schließlich habe die Einführung des Mindestlohns gezeigt, dass das Arbeitszeitgesetz der Lebensrealität angepasst werden müsse, so Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Wer Vollzeit arbeite und einen Nebenjob in einer Kneipe habe, müsse pro Tag mehr als die zulässigen zehn Stunden arbeiten können.