Politik

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Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der neue Entgelttarifvertrag sieht drei Erhöhungsstufen je 200 Euro vor.

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus in dieser Woche gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Sie wollen nun im anstehenden parlamentarischen Verfahren nachbessern.

Am 30.9.2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt jedoch noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist.

Ob bundesweite Investitionskarte oder bayerischer Betriebsvergleich 2014 – zwei aktuelle Quellen, stützen laut DEHOGA eine Erkenntnis: Die Mehrwertsteuersenkung für die deutsche Hotellerie zum 1. Januar 2010 habe eindeutig positiv gewirkt. Studien würden belegen, dass die Hotellerie außergewöhnlich kräftig investiert habe – auch in Mitarbeiter. Ferner habe sich die Umsatzsteuerreduzierung auch für den Staat gerechnet.

Neben der Hotellerie, macht sich der DEHOGA auch für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf sieben Prozent in der Gastronomie stark. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auf servierte Speisen hätten die Betriebe einen Kalkulationsnachteil von 12 Prozentpunkten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk. Der Forderung nach der steuerlichen Gleichbehandlung unabhängig vom Ort des Verzehrs, stieß bei der Politik allerdings auf taube Ohren oder wurde prompt zurückgewiesen.

Laut Informationen der Stuttgarter Nachrichten, prüft Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble drastische Schritte gegen Schwarze Kassen im Gastgewerbe. Demnach könnten Gastronomen bald verpflichtet werden, bei ihren Registrierkassen ein neues Sicherheitskonzept anzuwenden, das eine Manipulation der gebuchten Umsätze verhindert.

Bislang mussten Wlan-Betreiber wie Hoteliers oder Gastronomen für strafbare Downloads ihrer Gäste haften. Die Bundesregierung will das jetzt ändern. Unternehmer würden dann von der Haftung freigestellt, wenn sie die Internetnutzer zum rechtmäßigen Gebrauch des weltweiten Netzes angehalten haben.

Auch wenn die Hochsaison in vollem Gange ist, fehlen der Branche viele Arbeitskräfte. Ob Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern – tausende Stellen bleiben unbesetzt. Für die NGG ist der Fall zumindest klar: Niedrige Löhne und mangelnde Wertschätzung der Arbeitgeber für die Beschäftigten seien der Hauptauslöser. Doch auch Lohnbetrug und Schwarzarbeit seien gang und gäbe, so die Klischeekeule der Gewerkschaft. Der Dehoga sieht das Problem eher gesellschaftlich: Es mangele an der allgemeinen Wertschätzung der Berufe.

Auch Rheinland-Pfalz ächzt unter dem Fachkräftemangel. Sie stünden vor einer Mega-Herausforderung, wie es der dortige Dehoga-Präsident Gereon Haumann anlässlich des „Branchenforum Tourismus“ in Mainz formulierte. Ursache des Problems sei der demografische Wandel. Zudem würden sich Schulabgänger immer häufiger für ein Studium und gegen eine Lehre entscheiden. Doch auch in der eigenen Branche sah der Präsident Handlungsbedarf: Die Wertschätzung der Mitarbeiter müsse über die bloße Honorierung hinausgehen. Aus guten Gastgebern müssten gute Arbeitgeber werden.

Der Deutsche Städtetag fordert von der Bundesregierung ein energischeres Vorgehen, um die Spielsucht in Deutschland einzudämmen. Notwendig sei ein konsequentes Verbot von Geldspielgeräten in Gaststätten. Auch Verbraucherschützern geht die Neuauflage der Spielverordnung nicht weit genug.

Der Mindestlohn wird auch im Gastgewerbe ab dem 1. Januar gelten (hoga um acht