3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft

| Politik Politik

Seit diesem Mittwoch gilt auch am Arbeitsplatz bundesweit die 3G-Regel: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten laut Infektionsschutzgesetz nur Zugang zu Betrieben gewähren, wenn diese geimpft, genesen oder getestet sind. Am Tag eins arbeiten viele Unternehmen noch an der Umsetzung, manche setzen auf Übergangslösungen.

Bei Siemens entscheiden die einzelnen Standorte über die konkrete Umsetzung der 3G-Regel. In Nürnberg wurden bei der Einführung in Bayern zunächst alle Mitarbeiterausweise für die automatischen Drehtüren gesperrt. Wer ins Werk wollte, musste an eine besetzte Pforte, an der er nach einem 3G-Nachweis gefragt wurde. Wer ein Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegte, dessen Mitarbeiterausweis wurde wieder für die Öffnung der automatischen Türen freigeschaltet. Wer das Gelände mit Corona-Test betritt, muss das immer wieder über die besetzten Pforten tun und dort einen aktuellen Nachweis vorlegen.

Am ersten Tag habe es längere Schlangen gegeben, danach habe sich die Situation entzerrt, sagte ein Siemens-Sprecher am Mittwoch. In der breiten Masse sei die Maßnahme von den Mitarbeitern positiv aufgenommen worden, da sie zusätzliche Sicherheit bringe. Zudem arbeiten die meisten Beschäftigten, die nicht vor Ort sein müssen, bei Siemens von zu Hause aus.

Der Chemiekonzern BASF setzt derweil auf eine Übergangslösung. Dort kontrollieren in einer ersten Phase bis Anfang Dezember Sicherheitsmitarbeiter die Nachweise der Beschäftigten stichprobenartig an den Werkstoren. «Ergänzend werden Führungskräfte vor Ort Stichproben durchführen», sagte eine Sprecherin. In einer zweiten Phase strebe BASF einen digitalen Prozess an. Dann soll der Werkausweis den Nachweis des 3G-Status und damit den Zugang regeln.

Das Darmstädter Pharma- und Chemieunternehmen Merck hat für 3G-Kontrollen bereits eine eigene App ausgerollt, um den Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise Tests zu erfassen. Erst wenn die Nachweise dort erfasst sind, kommen Beschäftigte über ihren Hausausweis auf das Gelände.

Bei Volkswagen mussten Beschäftigte einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, um ihren Werksausweis freischalten zu lassen. Die übrigen Mitarbeiter müssen einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorlegen, der an den Werktoren geprüft wird. Beschäftigte müssten ausreichend Wartezeit einplanen, da das Prüfen der Tests durch den Werkschutz zu den Schichtwechseln Zeit dauere.

Geimpfte und Genesene müssen nach der neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz ihren Status belegen - etwa mit dem gelben Impfpass, per Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen einen tagesaktuellen Test oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Arbeitgeber müssen die 3G-Regel laut Gesetz täglich kontrollieren und auch dokumentieren.

Mit der 3G-Regel auch eine Homeoffice-Pflicht in Kraft getreten: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit von zu Hause ermöglicht werden. Beschäftigte müssen ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers annehmen, wenn ihrerseits keine Gründe dagegen sprechen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ihre harte Gangart gegen Cannabis-Konsum hat die Staatsregierung immer wieder betont. Strengere Regeln gelten im Freistaat aber erst jetzt - unter anderem auf Volksfesten und in Gaststätten.

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.