Das Bundeskabinett will das Luftsicherheitsgesetz erschärfen, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass das Eindringen auf Flughafengelände und das Festkleben auf Rollbahnen nicht nur das eigene Leben gefährde, sondern auch für viele Unbeteiligte gefährlich sei.
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) äußerte die Hoffnung, dass die Gesetzesverschärfung Aktivisten abschrecken und Störungen in der Hauptreisezeit verhindern werde.
Der zentrale Punkt der geplanten Reform, über die der Bundestag noch entscheiden muss, ist die Einführung einer neuen Vorschrift. Diese stellt das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.
Personen, die beispielsweise einen Zaun durchtrennen und eine Startbahn blockieren, sollen künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen müssen. Auch der Versuch solcher Taten soll strafbar sein. Bisher wurden solche Vorfälle nur mit einer Geldbuße geahndet. Das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in den als "Luftseite" bezeichneten Bereich des Flughafens soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn der Täter eine Waffe oder giftige Stoffe bei sich führt oder eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken will.