Die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen nähert sich ihrem Ende. Bis zum 30. September 2024 müssen die Abrechnungen eingegangen sein – sonst kann es teuer werden.
Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 30. September eingereicht werden, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährten Corona Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert. So sehen es die Förderbedingungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) vor. Bereits mehrfach hatten wir darüber informiert.
Das BMWK hat auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine weitere Fristverlängerung ausgeschlossen ist.
Die hier verlinkte Pressemitteilung des BMWK enthält weitere Informationen.