Der Apartment-Vermittler Airbnb muss nach einem Gerichtsurteil die Daten privater Vermieter an Behörden herausgeben, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Damit wies das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des irischen Unternehmens dagegen zurück, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Wegen der grundsätzlicher Bedeutung des Falls wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Airbnb betreibt eine Internetplattform, auf der Ferienwohnungen zur Miete angeboten werden. Im Dezember 2019 hatte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Unternehmen mit Sitz in Dublin verpflichtet, Namen und Anschriften zahlreicher Anbieter und die genaue Lage ihrer Quartiere zu übermitteln. Die Vermieter waren in Online-Listen aufgeführt worden. Das Bezirksamt hatte laut Gericht den Verdacht, dass gegen das Zweckentfremdungs-Verbot von Wohnungen verstoßen wird, weil die Inserate keine oder falsche Registriernummern hatten oder die Geschäftsdaten gewerblicher Vermieter nicht zu erkennen waren.