Airbnb will 100.000 Flüchtlinge aus der Ukraine kostenlos unterbringen

| Politik Politik

Airbnb und Airbnb.org wollen bis zu 100.000 Flüchtlinge aus der Ukraine eine kostenlose, vorübergehende Unterbringung ermöglichen. Die Aufenthalte werden von Airbnb, den Spenden des Airbnb.org Refugee Fund und den beteiligten Gastgebern auf Airbnb.org finanziert.

Brian Chesky, Mitbegründer und CEO von Airbnb, und Joe Gebbia, Mitbegründer von Airbnb und Vorsitzender von Airbnb.org sowie Airbnb Chief Strategy Officer und Mitbegründer Nathan Blecharczyk haben heute Briefe an Regierungen in Europa gesendet, angefangen mit Polen, Deutschland, Ungarn und Rumänien, in denen sie die Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb ihrer jeweiligen Grenzen anbieten.

Bei ihrem Ziel, bis zu 100.000 Flüchtlingen aus der Ukraine eine kurzfristige Unterbringung zu ermöglichen, wird Airbnb.org eng mit den Regierungen zusammenarbeiten, um den spezifischen Bedürfnissen in jedem Land bestmöglich gerecht zu werden, auch durch die Ermöglichung längerfristiger Aufenthalte.

Die Ankündigung baut auf der kontinuierlichen Arbeit von Airbnb.org auf – einer unabhängigen, gemeinnützigen Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen in Krisensituationen, Flüchtlingen und anderen Vertriebenen auf der ganzen Welt vorübergehend ein sicheres Dach zu bieten. Letzte Woche hat Airbnb.org bekannt gegeben, dass es 21.300 afghanischen Flüchtlingen eine Unterbringung ermöglicht hat, und setzte sich das neue Ziel, weitere 20.000 Flüchtlinge aus Afghanistan, Afrika, dem Nahen Osten, Mittel- und Südamerika und weiteren Regionen vorübergehend kostenlos unterzubringen. Airbnbs Angebot für 100.000 Flüchtlinge aus der Ukraine ist Teil dieser Bemühungen.

In den letzten fünf Jahren haben Airbnb und Airbnb.org mehr als 54.000 Flüchtlinge und Asylbewerber – darunter syrische, venezolanische und afghanische Flüchtlinge – über Airbnb.org-Partner mit vorübergehenden Unterkünften unterstützt. Im vergangenen Jahr hat Airbnb.org die Einrichtung eines Flüchtlingsfonds bekannt gegeben und weltweit mehr als 4.000 Spender zur weiteren Unterstützung der Arbeit gewonnen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.