Corona-Wirtschaftshilfen – Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

| Politik Politik

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

Mit der letztmaligen Verlängerung sollen die noch ausstehenden bundesweiten 400.000 Schlussrechnungen an die 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorgelegt werden.

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14.03.2024 im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: Die heutige Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg, für den ich mich seit Wochen eingesetzt habe. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Ich danke den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten für ihren Einsatz und das Einbringen ihrer Praxiserfahrung. Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß.

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Ab sofort werden wir den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Damit entlasten wir die Kanzleien, erhöhen die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beugen so auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor. Die getroffene Verständigung mit den Organisationen der prüfenden Dritten wird dazu beitragen, dass auch der Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen zu einem Erfolg wird.

Die Repräsentanten der vier Berufsorganisationen, Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer und Leonora Holling, Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer, zur heutigen Verständigung:
Wir begrüßen, dass Bund und Länder ein Einsehen hatten und einer Fristverlängerung, samt Härtefallregelung zugestimmt haben. Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden nun aufatmen. Sie haben nun, gemeinsam mit ihren prüfenden Dritten, mehr Zeit für die Einreichung der Schlussabrechnungen. Darüber hinaus wurde es dringend Zeit, dass auch der Prüfprozess vereinfacht wird. So wird auf unser Drängen hin u.a. von standardisierten Katalogabfragen abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen. Wir hoffen, dass damit die Effizienz des Prüfprozesses und das Tempo der Bescheidung der Bewilligungsstellen steigen.

Die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister von Bund und Ländern erörterten in einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz, an der auch die Repräsentanten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), dem Deutsche Steuerberaterverband e.V (DStV), der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilnahmen, das weitere Verfahren zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen.

Die vereinbarten Schritte, insbesondere, die Festlegung eines neuen Endtermins, 30. September 2024, damit möglichst alle noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden, sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst.

Hintergrundinformationen

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Mrd. € Bundesmitteln unterstützt. In einem beispiellosen Kraftakt durch Bund, Länder und prüfende Dritte konnte so in der Pandemiezeit vielen Unternehmen schnell geholfen und zahlreiche unternehmerische Existenzen gesichert werden.

Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Es war von vornherein konzeptionell ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen, der auch breit kommuniziert wurde.

Die jetzt laufende Schlussabrechnung der Programme ist auch haushaltsrechtlich geboten. Es war das gemeinsame Verständnis von Staat, Wirtschaft und prüfenden Dritten, in der Antragsphase den betroffenen Unternehmen möglichst schnell zu helfen und die finale Prüfung bewusst in die Schlussabrechnung zu verlagern. Wie schon die ursprüngliche Antragstellung der Corona-Wirtschaftshilfen wird die Schlussabrechnung der Programme in einem vollständig digitalisierten Verfahren bearbeitet. Die vorläufigen Bewilligungen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten erteilt, um eine schnelle Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln ist. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, sind von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten.

Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zuletzt hatte die rechte Regierung von Meloni zunehmend Schwierigkeiten mit der Justiz. Nun muss eine ihrer prominentesten Vertreterin vor Gericht. Das könnte auch Meloni in Bedrängnis bringen.

Im Wahlprogramm mit der CDU hat die CSU zwar schon viele ihrer Themen untergebracht - aber nicht überall sind die Unionsschwestern inhaltlich identisch. Dafür kommt nun die «Bayern-Agenda».

Die italienische Regierung will mit einem neuen Gesetz die Verbreitung von gefälschten und bezahlten Online-Bewertungen für Hotels, Restaurants und touristische Attraktionen eindämmen. So soll künftig die Identität verifiziert und ein Besuchsnachweis vorgelegt werden.

Die Pläne der Potsdamer Stadtverwaltung, die Übernachtungssteuer von derzeit fünf auf 7,5 Prozent zu erhöhen, stoßen beim Hotel- und Gaststättenverband auf scharfe Kritik. Stattdessen plädiert der Verband für die Einführung einer Tourismusabgabe.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von sieben auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 stößt in der Bevölkerung auf breite Ablehnung. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des DEHOGA Bundesverband. Mehr als zwei Drittel der Befragten bewerten die Maßnahme als ungerechtfertigt.

Mit klaren Forderungen startet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in die entscheidende Phase vor der Bundestagswahl. Ein Weiter so dürfe es nicht geben, sagt Präsident Guido Zöllick, der eine konsequente Neuausrichtung der Politik fordert.

Deutschlands Wirtschaft schwächelt. Der Verband Die Familienunternehmer lobt die Gegenrezepte der CDU/CSU. Präsidentin Ostermann verteilt in Seeon aber auch eine Watschn, wie man in Bayern sagt.

Allianz-Chef Oliver Bäte empfiehlt, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu streichen. Damit würden die Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen.

Zum 1. Januar 2025 ist Marriott International mit allen selbst gemanagten Hotels in Deutschland dem Hotelverband Deutschland (IHA) beigetreten. In Deutschland umfasst das Portfolio über 120 Häuser.

Wer beruflich viel unterwegs ist, hat in der Regel auch höhere Kosten für die Verpflegung vor Ort. Der Gesetzgeber berücksichtigt diesen Aufwand finanziell. Ab sofort gelten neue Sätze für die Verpflegungspauschalen im Ausland.