Die Beschlüsse für eine längere Amtszeit des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Gereon Haumann, waren rechtens. Das entschied das Landgericht Bad Kreuznach in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Richter wiesen damit eine Klage mehrerer Hoteliers oder Gastronomen ab.
Es ging in dem Verfahren unter anderem um Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Dehoga von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern.
Das Gericht entschied, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Es handele sich daher um sogenannte «satzungsbrechende Beschlüsse». Nach Auffassung der Richter handelte es sich letztlich nicht um eine vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern um eine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029.
Die Klägergemeinschaft aus Hoteliers und Gastronomen nimmt die Entscheidung und die Rechtsauffassung des Landgerichts Bad Kreuznach zur Kenntnis, kann diese aber nicht nachvollziehen. Ihrer Auffassung nach verstoße die vorzeitige Wiederwahl des Präsidenten Gereon Haumann nicht nur gegen die Satzung, sondern sei insgesamt rechtswidrig. Die Kläger rund um den aus dem Verband ausgeschlossenen Hotelier Matthias Ganter, neigen dazu, die Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach durch das Oberlandesgericht überprüfen zu lassen.
Der Dehoga Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Bad Kreuznach. Er vertritt nach eigenen Angaben rund 5000 Gastgewerbe-Betriebe im Land.
(Mit Material der dpa)