Die Arbeitgeber werfen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Diskussion über den gesetzlichen Mindestlohn ein bewusstes Verdrehen der Rechtslage vor. Auslöser ist ein Brief, mit dem Heil die Mindestlohnkommission aufgefordert hatte, die deutsche Lohnuntergrenze aufgrund von Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie zügig auf 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus zu erhöhen. Dies liefe auf eine Erhöhung in Richtung von 15 Euro je Stunde hinaus.
«Unser nationaler Referenzwert ist, völlig rechtmäßig, die Tariflohnentwicklung», sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Samstag). «Wenn Bundesarbeitsminister Heil das bewusst unterschlägt, verdreht er die Rechtslage und beschädigt die Mindestlohnkommission.»
Kampeter verwies auf den Wortlaut der EU-Richtlinie. Demnach legen die Mitgliedstaaten «bei ihrer Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde». Dazu könnten sie Referenzwerte wie dieses 60-Prozent-Kriterium verwenden «und/oder Referenzwerte, die auf nationaler Ebene verwendet werden».
Kampeter ist auch Mitglied der Mindestlohnkommission, der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter angehören. Als Konsequenz aus dem neuen Konflikt stellen die Arbeitgeber nun auch ihre weitere Mitarbeit in der Kommission offen zur Disposition: Die Frage nach einem Ausstieg der Arbeitgeber sei gerechtfertigt, sagte Kampeter. «Deswegen werden wir sie in naher Zukunft in unseren Gremien diskutieren.»