Arbeitsminister Heil will Rechtsanspruch auf Homeoffice

| Politik Politik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das Homeoffice dauerhaft im deutschen Arbeitsalltag etablieren. «Ich bin dafür, dass wir aus dem coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen», sagte Heil am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die Ampel-Koalition werde «moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland» und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen, so der Minister: «Ein moderner Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten kommt.»

Heils Pläne sehen vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen müssen - es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. «Wenn diese das ablehnen wollen, müssen betriebliche Gründe dagegen stehen – etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann», erklärte Heil.

«Aber wenn der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe nennen kann, dann gilt der Rechtsanspruch, Homeoffice in Anspruch nehmen zu können. Das gibt endlich vielen Menschen die Möglichkeit, auch nach der Pandemie von zu Hause aus zu arbeiten. So schaffen wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.» Für viele Menschen bedeute mobiles Arbeiten «eine neue Freiheit», betonte Heil.

Seine Wahrnehmung sei aber auch, dass viele nicht dauerhaft, sondern nur gelegentlich von zu Hause aus arbeiten wollten. Auch dafür wolle er «mehr Flexibilität schaffen», sagte Heil.

Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat sich die Praxis zum mobilen Arbeiten in Deutschland grundlegend verändert. Arbeitgeber, die das zuvor nicht freiwillig taten, sind seit November dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause aus anzubieten - wenn nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Heil will diese Pflicht dauerhaft etablieren.

Gleichzeitig wies der Arbeitsminister aber auch auf «die Schattenseiten im Homeoffice» hin, die er unbedingt eingrenzen wolle. «Arbeit darf nicht krank machen. Auch im Homeoffice muss mal Feierabend sein.» Auch das berücksichtige der Ordnungsrahmen, auf den sich seine Partei SPD mit Grünen und FDP verständigt habe.

Nach jüngsten Angaben des Münchner Ifo-Instituts waren laut einer Unternehmensumfrage im Dezember des vergangenen Jahres 27,9 Prozent der Beschäftigten zumindest zeitweise im Homeoffice tätig. Im August lag die Quote bei 23,8 Prozent. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Das EU-Parlament hat die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angenommen. Ein Verbote von Kleinstverpackungen wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet. Das berichtet der DEHOGA.

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Kritiker beklagen die mangelnde Umsetzung des Gesetzes. Der BUND will nun nachsteuern.

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.