Wer auf dem Arbeitsweg Opfer eines Verbrechens wird, hat nicht zwingend Anrecht auf die Unfallrente. Das Bundessozialgericht hat nun die Klage einer Frau abgewiesen, die auf dem Weg zu ihrer Arbeit vergewaltigt worden war. Die Motive des Täters seien rein persönlicher Natur gewesen, so die Richter. Das Opfer und der Täter waren sich schon vorher bekannt, so sei davon auszugehen, dass der Mann sie auch bei einer anderen Gelegenheit überfallen hätte, wenn sie nicht zur Arbeit hätte fahren müssen.