Wegen der steigenden Zahl an Corona-Fällen gelten in Clubs und Diskotheken im Südwesten strengere Corona-Regeln. Solange die sogenannte Warnstufe in Baden-Württemberg gilt, dürfen Gäste Masken nur dann abnehmen, wenn der Zutritt auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt ist. Ob die Locations unter Vollauslastung betrieben werden dürfen, hänge von der Belüftung ab, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Stuttgart nach Gesprächen mit dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga mit. Gibt es keine ausreichende Lüftung oder Luftreinigung, dürfen die Betriebe nur zu maximal 70 Prozent der Kapazität ausgelastet sein. Sogenannte CO2-Ampeln sollen helfen zu erkennen, ob gelüftet werden muss.
«Leider beobachten wir mit den sinkenden Außentemperaturen ein sich stark verschärfendes Infektionsgeschehen», erläuterte Amtschef Uwe Lahl laut Mitteilung. Die Impfquote sei nicht hoch genug, um diese Entwicklungen einzudämmen. «Die Ausnahme von der Maskenpflicht müssen wir daher jetzt mit Erreichen der Warnstufe etwas einschränken - wir ermöglichen aber weiterhin, dass ohne Maske getanzt werden kann.»