In mehreren Bundesländern entfällt die Testpflicht für Menschen, die eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kündigten die Lockerungen für Drittgeimpfte an. Auch Mecklenburg-Vorpommern prüft einen solchen Schritt - Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hoffe jedoch auf eine bundesweite Lösung und wolle das Thema bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag ansprechen, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Die 2G-plus-Regel sieht vor, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Test Zugang haben.
Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm, teilte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit. «Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr.»
Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Präsident Gereon Haumann forderte zugleich die baldige Einführung einer Impfpflicht. «Ich habe kein Verständnis mehr dafür, dass unsere Gastgeber seit Monaten die jeweils neuen Landesverordnungen innerhalb weniger Stunden umsetzen müssen, während sich die politischen Entscheidungsträger Zeit bis Februar lassen, um eine allgemeine Impfpflicht einzuführen», sagte er.
Auch in Baden-Württemberg muss nach den neuen Corona-Regeln für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden - selbst wenn man vor längerer Zeit geimpft wurde oder von Covid-19 genesen ist (2G plus).
Allerdings wurden die neuen Regeln inzwischen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung («Booster») inzwischen entschärft. Für sie entfällt die Testpflicht an vielen Orten. Das gilt auch für Genesene, wenn die Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt, sowie für Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung höchstens sechs Monate her ist. Die Grundimmunisierung gilt 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung als abgeschlossen. Bei «Boosterimpfungen» gilt die Ausnahme von der Testpflicht sofort. (dpa)