Baden-Württemberg macht sich für eine bundesweite Testpflicht von Beschäftigten und Selbstständigen ohne Impf- oder Genesenennachweis stark, wenn sie im Publikumsverkehr tätig sind.
Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher müssten in fast allen Innenräumen etwa der Gastronomie, in Kultureinrichtungen oder Fitnessstudios einen Nachweis über Impfung, Test oder Genesenenstatus vorlegen, heißt es in einem Antrag Baden-Württembergs für die Gesundheitsministerkonferenz, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. «Für Beschäftigte der jeweiligen Branchen gelten jedoch weiterhin keine 3G-Pflichten», so der Antrag.