Das Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen gehörte in diesen Corona-Zeiten lange zum Alltag. Nun ist es damit vorbei – nicht aber in Clubs, Diskotheken. Wenn ein 2G oder 3G-Regel gilt, müssen sich zukünftig auch Mitarbeiter daran halten.
In Gastronomie und Kultur und auch in vielen weiteren Bereichen in Bayern entfällt die bisherige coronabedingte Pflicht zur Kontaktdatenerfassung: Von diesem Freitag (15. Oktober) an müssen Kunden und Besucher also keine persönlichen Daten mehr angeben, wenn sie essen gehen oder ins Kino wollen. Das oft schon gewohnte Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen entfällt. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.
Kontaktdaten müssen demnach nur noch in Schwerpunktbereichen «mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)» erfasst werden. Dazu zählen laut Kabinettsbeschluss alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle «und vergleichbare Freizeiteinrichtungen» sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik. Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte auch weiterhin erfasst werden - in allen anderen Bereichen entfällt die Vorschrift.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, man gebe damit nicht grundsätzlich die Ermittlung von Kontaktpersonen auf. Aber eine Erfassung in der bisherigen Breite sei nicht mehr sehr sinnvoll.
Und noch eine weitere Änderung hat das Kabinett beschlossen: In sämtlichen Bereichen, in denen die 3G-Regel gilt, müssen sich von Dienstag (19. Oktober) an neben Besuchern auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt daran halten. Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.
Die 3G-Regel gilt unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, Bibliotheken und in verschiedensten Freizeiteinrichtungen, etwa in Bädern und Seilbahnen. Künftig müssen sich überall dort neben den Besuchern also auch alle Mitarbeiter daran halten, wenn sie Kontakt zu den Kunden haben. Sollten Betreiber und Veranstalter nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus), dann gilt für die Mitarbeiter künftig ebenfalls die verschärfte Regel.
Die Weihnachtsmärkte in Bayern sollen nach Darstellung von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) weitgehend ohne Corona-Beschränkung stattfinden können. «Wir wollen weder die Weihnachtsmärkte umzäunt haben, noch wollen wir dort die 3G-Regel haben», sagte Aiwanger nach der Kabinettssitzung. Erst wenn Veranstaltungen im Innenraum stattfänden, müssten die Gastronomie-Regeln angewandt werden. Er hoffe, dass die Corona-Zahlen bis zur Vorweihnachtszeit beherrschbar blieben, sagte Aiwanger.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nannte die Corona-Lage im Freistaat bei einer leicht steigenden Tendenz weitgehend stabil. Auffällig sei weiterhin, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Ungeimpften mit mehr als 200 deutlich höher liege als bei den Ungeimpften mit 22,8. Insgesamt lag die Inzidenz am Dienstag bei 92,3 und damit deutlich höher als der bundesweite Durchschnitt von 65,8.
Die wegen Corona in Krankenhäusern behandelten Menschen seien zu mehr als 96 Prozent nicht geimpft, betonte Herrmann. Die Zahl der wegen Corona hospitalisierten Menschen pro Woche habe zuletzt bei 267 gelegen, etwas mehr als die 260 vor einer Woche. Erst bei 1200 würde die Krankenhaus-Ampel auf Gelb umspringen. Bei der Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten, wo 600 als Grenzwert definiert wurden, liege Bayern nun bei 265, nach 256 in der Vorwoche. «Unsere Krankenhausampel steht nach wie vor klar auf Grün. Keiner der beiden Werte ist in der Nähe, überschritten zu werden», sagte Herrmann.
Aiwanger berichtete zudem über die bisherigen finanziellen Corona-Hilfen für die bayerische Wirtschaft. Nach Angaben Aiwangers und von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der die Zahlen auf Twitter verbreitete, flossen seit Beginn der Pandemie bislang fast zehn Milliarden Euro an bayerische Unternehmen - 46 Prozent der Wirtschaftshilfen seien allein auf die Gastronomie entfallen. Zudem seien bislang mehr als neun Milliarden Euro Steuern gestundet worden. (dpa)
Testpflicht
Bei der angekündigten Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gab es auf der einen Seite mit dem Wegfall der Pflicht der Kontaktdatenerfassung für ganz viele gastgewerbliche Betriebe ab dem 15. Oktober eine ganz erhebliche Erleichterung (zudem ein Bereich weniger, in dem ein empfindliches Bußgeld hätte verhängt werden können).
Auf der anderen Seite gab es eine zusätzliche Auflage für alle Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt, die nicht geimpft oder genesen sind: Ab 19. Oktober müssen in allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen.
Bei 3G ändert sich gar nicht so viel: Bisher mussten Sie Ihren Mitarbeiter mindestens zweimal die Woche ein Testangebot zur Verfügung stellen. Nun muss dieses Angebot seitens Ungeimpfter bzw. Nicht-Genesener, auch zweimal die Woche verpflichtend wahrgenommen werden.
Bei 3G plus muss dann ein PCR-Test verwendet werden, bei 2G können ausschließlich Geimpfte bzw. Genesene in Kontakt mit den Gästen treten. Die Kosten für die Tests sollen voraussichtlich vom Arbeitgeber übernommen werden, können dann jedoch als Betriebskosten angesetzt werden. Deails liegen noch nicht vor.
Gemäß den Regelungen des Freistaates haben künftig nur noch folgende Personengruppen Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests:
- Personen unter 12 Jahren
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.
- Personen, die an Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen
- Personen unter 18 Jahren (befristet bis 31.12.)
- Studierende der Hochschulen (befristet bis 30.11.)
- Schwangere (befristet bis 31.12.) und Stillende (befristet bis 10.12.)
- Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Diese können außerdem auch weiterhin kostenlose PCR-Tests in Anspruch nehmen.